KI-Transparenz
1. Keine KI auf dieser Website
Diese Website verwendet keinen KI-Chatbot und keine KI-gestützte Analyse des Kontaktformulars. Navigation, Kontaktformular und sonstige Website-Komponenten führen keine automatisierten Bewertungen oder Entscheidungen über Besucher durch.
2. Kundenspezifische KI-Lösungen
Fidiax Consulting entwickelt nach Kundenwunsch kundenspezifische KI-Agenten, Automatisierungen und Workflows. Der Kunde legt den konkreten Einsatzzweck, den fachlichen Einsatzbereich und die gewünschten Funktionen fest.
3. Rollen und Verantwortung
Welche Pflichten Fidiax Consulting und den jeweiligen Kunden treffen, hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung des Projekts ab. Die Rollen als Anbieter, Betreiber oder weiterer Beteiligter werden deshalb vor der Bereitstellung projektbezogen geprüft und dokumentiert.
Maßgeblich sind unter anderem, unter welchem Namen das System bereitgestellt wird, wer den Zweck bestimmt, wer wesentliche Änderungen vornimmt, wer das System betreibt und wie das konkrete Projekt insgesamt ausgestaltet ist.
4. Übergabe und Betrieb
Nach der Bereitstellung übernimmt der Kunde grundsätzlich den laufenden Betrieb, die Überwachung und die Verantwortung für den konkreten Einsatz. Spätere Anpassungen oder Optimierungen erfolgen im Rahmen eines gesonderten Auftrags.
5. Menschliche Aufsicht
Kundenspezifische Systeme sollen grundsätzlich so gestaltet werden, dass Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Personen nicht ohne angemessene menschliche Prüfung und Freigabe ausgeführt werden.
6. Direkte Interaktion mit KI
Interagieren natürliche Personen direkt mit einem KI-Agenten, einem Chatbot, einem Sprachsystem, einem automatisierten E-Mail-System oder einer vergleichbaren Benutzeroberfläche, muss das jeweilige Projekt eine klare und verständliche Information darüber vorsehen, dass die Interaktion mit einem KI-System erfolgt, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist.
Die Information soll spätestens zu Beginn der direkten Interaktion wahrnehmbar sein. Projektspezifisch können beispielsweise Hinweise wie „Sie interagieren mit einem KI-gestützten Assistenzsystem.“, „Diese Antwort wurde durch ein KI-System erstellt.“ oder „Dieser digitale Assistent verwendet künstliche Intelligenz. Wichtige Entscheidungen werden durch einen Menschen geprüft.“ vorgesehen werden. Solche Hinweise gehören in das jeweilige Kundenprojekt und nicht an das gewöhnliche Kontaktformular dieser Website.
7. Generierte und veränderte Inhalte
Erzeugt oder verändert ein System synthetische Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte, werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Kennzeichnungsmaßnahmen im jeweiligen Projekt festgelegt. Soweit gesetzlich anwendbar, muss das System wirksame, zuverlässige, robuste, interoperable und maschinenlesbare Kennzeichnungen unterstützen.
Projektbezogen geprüft werden insbesondere Textausgaben, Bilder, Audio, Stimmen, Videos, Avatare, manipulierte Inhalte, automatisierte E-Mails, Social-Media-Inhalte und veröffentlichte Beiträge.
8. Sichtbare oder hörbare Offenlegung
Bei Deepfakes und anderen gesetzlich kennzeichnungspflichtigen Inhalten kann zusätzlich eine für Menschen verständliche sichtbare oder hörbare Offenlegung erforderlich sein. Eine ausschließlich maschinenlesbare Kennzeichnung ersetzt eine solche Offenlegung nicht.
Je nach Projekt kommen etwa Hinweise wie „KI-generierter Inhalt“, „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.“, „Diese Audioaufnahme enthält eine synthetisch erzeugte Stimme.“ oder „Dieses Video enthält KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte.“ in Betracht. Diese Hinweise werden ausschließlich im jeweiligen Kundenprojekt verwendet.
9. Texte von öffentlichem Interesse
Werden KI-generierte oder manipulierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wird geprüft, ob eine klare Kennzeichnung erforderlich ist. Dabei werden insbesondere eine tatsächliche menschliche inhaltliche Prüfung, redaktionelle Kontrolle und die rechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung berücksichtigt.
Eine reine Rechtschreib-, Grammatik- oder Formatprüfung gilt dabei nicht als umfassende redaktionelle Kontrolle.
10. Projektbezogene Prüfung
Vor der Freigabe eines Kundenprojekts werden unter anderem der Einsatzzweck, die Rollenverteilung, die betroffenen Personen, die Berechtigungen, die menschliche Aufsicht, die Kennzeichnung von Interaktionen und Inhalten sowie die Übergabe- und Betriebsverantwortung geprüft.
11. Rechtlicher Hinweis
Diese Informationen beschreiben allgemeine Projektgrundsätze. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und keine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.